Beschreibung
Mobile Intraoral-Röntgendiagnostik für die Aufsuchende Zahnmedizin
Hausbesuche durch Zahnärzt*innen werden mehr denn je gebraucht.
Eine Behandlung in einem Seniorenheim, einer Pflegeinrichtung oder einer Wohnung kann heutzutage quasi so professionell ablaufen, wie in einer ganz normalen Zahnarztpraxis. Bei Zahnbeschwerden ist eine radiologische Basisdiagnostik besonders wichtig, denn viele Patienten*innen können sich verbal leider nicht mehr klar äußern. Auch Pflegekräfte können die Ursache der Schmerzen oftmals nur vermuten. Eine entsprechende Dokumentation zur Abklärung ist notwendig.
Die Fa. Orangedental hat hierfür ein Package zusammen gestellt bestehend aus :
1 EzRay Air Portable – mobiles Kleinröntgengerät
1 Stativ mit Halterung für EzRay Portable
1 EzSensor HD Intraoralsensor (Größe nach Wahl Gr. 1,0 / 1,5 / 2,0)
Zuzüglich Kosten für die Röntgen-Erstabnahme (durch KDM), die Sachverständigenprüfung (durch den TÜV) sowie die Genehmigung durch das Amt für Arbeitsschutz.
Zuzüglich Laptop und Kosten für die Installation der Röntgensoftware !
Das Verfahren:
Die mobilen Intraoralröntgengeräte für die „Aufsuchende Zahnmedizin“ können im sog. Genehmigungsverfahren durch einen Genehmigungsantrag bei den zuständigen Behörden der Bundesländer beantragt und genehmigt werden (z.B. Landesämter, Bezirksregierungen, Gewerbeaufsichtsämter, Regierungspräsidien etc.).
Die Begründung des Antrages muss dabei die Notwendigkeit einer digitalen Röntgendiagnostik für die aufsuchende, zahnmedizinische Versorgung von immobilen Patienten*innen ganz klar benennen und/oder bestenfalls gleich auf bereits existierende Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen hinweisen.
In manchen Bundesländern ist es auch möglich, den Genehmigungsantrag online zu stellen und einzureichen.
Die dazu notwendigen Formulare zum Genehmigungsantrag und die dazu nötigen Anleitungen finden sie in den Downloadbereichen der zuständigen Behörden sowie teils auch bei den Landes- und Bezirkszahnärztekammern.
Die Sachverständigen sind hierzu auch informiert.
Wichtig und sehr empfehlenswert dabei ist, dass an der „Aufsuchenden Zahnmedizin“ interessierte Zahnärzt*innen vorab mit dem Sachverständigen seines/ihres Vertrauens sprechen, zuerst alle notwendigen Fragen dazu abklären und anschließend den Genehmigungsantrag stellen.